Ihren Shiba Inu in der Schweizer AMICUS-Datenbank registrieren: Vollständiger Leitfaden
Um Ihren Shiba Inu in der Schweizer AMICUS-Datenbank (Amicus) zu registrieren, muss der Hund zunächst mit einem zugelassenen Mikrochip identifiziert und anschließend von einer von Amicus anerkannten Organisation angemeldet werden – in der Regel von einem Schweizer Rasseclub wie dem Schweizerischen Shiba Inu Club (SSIC) oder einem Tierarzt. Die Erstregistrierung für Welpen wird üblicherweise vom Züchter vorgenommen, neue Besitzer können den Besitz jedoch über eine anerkannte Zuchtorganisation oder einen teilnehmenden Tierarzt unter Angabe der 15-stelligen Mikrochipnummer auf sich umschreiben lassen und den Hund so in Amicus eintragen.

Die Registrierung Ihres Shiba Inu in der Schweizer AMICUS-Datenbank ist ein praktischer Schritt, der Ihren Hund in der Schweizer nationalen Heimtierdatenbank mit Ihrer Identität verknüpft. Dies erleichtert die Suche, falls der Hund verloren geht, und dient als Eigentumsnachweis. In der Schweiz ist die offizielle nationale Datenbank Amicus (ehemals Anis), die von Identitas AG im Auftrag des Bundes betrieben wird. Bei reinrassigen Shiba Inus erfolgt die Registrierung in der Regel über den Rasseclub, während Mischlinge oder nicht eingetragene Shibas üblicherweise beim Mikrochippen vom Tierarzt in Amicus angemeldet werden.
Was ist die Amicus-Datenbank?
Amicus ist die offizielle nationale Heimtierdatenbank der Schweiz und seit 2012 für Hunde gemäß der TschV (Tierseuchenverordnung) verpflichtend. Jeder Hund, der länger als 3 Monate in der Schweiz gehalten wird, muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in Amicus registriert werden. Die Datenbank speichert die Mikrochipnummer, den Namen, die Rasse, das Geschlecht, das Geburtsdatum sowie die Kontaktdaten des Halters. Shiba-Inu-Besitzer profitieren von diesem System, da der ausgeprägte Jagdtrieb und die Neigung der Rasse zum Ausbüxen die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass ein Shiba aus dem Garten oder von der Leine entwischen kann.
Schritt 1: Stellen Sie sicher, dass der Hund gechippt ist
Bevor eine Registrierung erfolgen kann, muss Ihrem Shiba Inu ein 15-stelliger, ISO-11784/11785-kompatibler Transponder (Mikrochip) implantiert werden. Die meisten europäischen und aus Japan importierten Shibas sind bereits gechippt; falls nicht, übernimmt Ihr Tierarzt das Einsetzen bei einem Routinebesuch. Der Tierarzt liest den Chip aus und erfasst die eindeutige Nummer – diese Nummer ist der Schlüssel, der Ihren Hund mit dem Amicus-Datensatz verknüpft.
Schritt 2: Registrierung über eine anerkannte Stelle
Sie können einen Hund nicht selbst als Privatperson in Amicus eintragen. Die Registrierung erfolgt durch eine von Amicus anerkannte Organisation. Es gibt zwei Hauptwege:
- Über einen Schweizer Rasseclub: Bei pedigreegeführten Shiba Inus meldet der Züchter den Wurf in der Regel beim Schweizerischen Shiba Inu Club (SSIC) an, der der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) und der FCI angeschlossen ist. Der Club leitet die Daten an Amicus weiter und stellt die Ahnentafeln aus. Wenn Sie einen Shiba-Welpen von einem FCI-registrierten Schweizer Züchter kaufen, sollte der Wurf bei der Abgabe bereits in Amicus eingetragen sein.
- Über Ihren Tierarzt: Stammt Ihr Shiba aus dem Ausland, ist ein Notfallhund oder besitzt er keine Schweizer FCI-Ahnentafel, kann Ihr Tierarzt den Hund im Rahmen einer Konsultation in Amicus registrieren. Der Tierarzt gibt die Mikrochipnummer, Ihre Daten sowie die grundlegenden Informationen zum Hund direkt in das nationale System ein.
Schritt 3: Eigentum auf Ihren Namen übertragen
Hat der Züchter oder Vorbesitzer den Hund registriert, steht der Datensatz auf dessen Namen. So wird er auf Sie übertragen:
- Unterschreiben Sie den Übertragungsabschnitt auf dem Amicus-Anmeldeformular oder der Ahnentafel (der Züchter muss gegenzeichnen).
- Senden Sie das Formular an die ausstellende Organisation (den Rasseclub) oder lassen Sie den Datensatz von Ihrem Tierarzt aktualisieren.
- Bestätigen Sie die Änderung online über das Amicus-Halterportal (amicus.ch) mit Ihrem Login oder durch Einreichung des Papierformulars.
Haben Sie Ihren Shiba aus Japan, der EU oder einem anderen Land importiert, benötigen Sie außerdem die ursprüngliche Export-Ahnentafel, den Tollwutimpfnachweis sowie die Zoll- bzw. TRACES-Dokumentation, damit der Rasseclub den Hund in sein Zuchtbuch aufnehmen kann, bevor er Amicus benachrichtigt.
Schritt 4: Halten Sie den Datensatz aktuell
Das Schweizer Recht verpflichtet Sie, Amicus zu aktualisieren, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, der Hund den Besitzer wechselt oder stirbt. Aktualisierungen können über das Amicus-Onlineportal, über Ihren Rasseclub oder durch einen Tierarzt vorgenommen werden. Die jährliche Amicus-Gebühr ist moderat (in der Regel etwa CHF 30–40) und wird dem registrierten Halter in Rechnung gestellt.
Spezielle Tipps für Shiba-Inu-Besitzer
- Pedigree-Shibas sind in der Schweiz selten: Die Population ist im Vergleich zu den USA klein, daher sind die meisten reinrassigen Hunde beim SSIC/FCI registriert und bei der Abgabe bereits in Amicus eingetragen.
- Notfall- oder importierte Shibas: Ist der Hund ohne FCI-anerkannte Ahnentafel in die Schweiz gekommen, kann der SSIC ihn dennoch in sein Register aufnehmen und die Daten an Amicus weiterleiten, eine Zuchtzulassung wird jedoch ohne vollständige Ahnentafelbewertung nicht erteilt.
- Sicherheit bei Verlust: Da Shibas berüchtigte Ausbruchskünstler sind, überprüfen Sie, ob in Ihrem Amicus-Eintrag Ihre aktuelle Telefonnummer und Mikrochipnummer hinterlegt sind; dies ist der schnellste Weg, einen aufgefundenen Shiba zu Ihnen zurückzubringen.
- Reisen mit Ihrem Shiba: Für Reisen innerhalb der EU ist eine gültige Amicus-Registrierung erforderlich, und Ihr Tierarzt stellt den EU-Heimtierausweis anhand der Amicus-Chipnummer aus.
Häufige Stolperfallen
- Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Züchter den Wurf registriert hat. Fragen Sie vor der endgültigen Zahlung immer nach der Amicus-Bestätigung.
- Kaufen Sie in der Schweiz keinen „Shiba Inu" ohne nachweisbare Mikrochip-Identifikation. Nicht registrierte Hunde lassen sich im Verlustfall schwerer zurückführen und können nicht auf FCI-Veranstaltungen ausgestellt werden.
- Bewahren Sie den Nachweis Ihrer Amicus-Registrierung gemeinsam mit den Tierarztunterlagen Ihres Hundes auf, da der SSIC und die SKG diesen für die Zuchtzulassung oder Clubmitgliedschaft anfordern können.
Kurzzusammenfassung
- Chippen lassen (15-stellige ISO-Norm).
- Registrierung über den SSIC (Pedigree-Shiba) oder den Tierarzt (ohne Pedigree).
- Besitzübertragung unterzeichnen und einreichen.
- Auf amicus.ch einloggen und den Datensatz prüfen und pflegen.
- Bei jeder Adress-, Besitzer- oder Statusänderung aktualisieren.
Korrekt durchgeführt, ist die Amicus-Registrierung Ihr rechtlicher Eigentumsnachweis, unterstützt die Rückführung entlaufener Tiere und ist Voraussetzung für Zucht, Ausstellung und internationale Reisen mit Ihrem Shiba Inu.
FAQ
Ist die Amicus-Registrierung in der Schweiz für Shiba Inus verpflichtend?
Ja. Jeder Hund, der länger als 3 Monate in der Schweiz gehalten wird, muss gechippt und in der Amicus-Datenbank registriert werden, einschließlich Shiba Inus.
Wie viel kostet die Registrierung eines Hundes in Amicus?
Die jährliche Amicus-Gebühr beträgt in der Regel etwa CHF 30–40 pro Hund und wird dem registrierten Halter in Rechnung gestellt. Bearbeitungsgebühren von Tierarzt oder Club können zusätzlich anfallen.
Kann ich meinen Shiba Inu direkt auf amicus.ch registrieren, ohne Tierarzt oder Club?
Nein. Privatpersonen können einen neuen Hund nicht selbst in Amicus eintragen; die Registrierung muss von einer anerkannten Organisation wie dem SSIC oder einem zugelassenen Tierarzt vorgenommen werden.
Welche Dokumente brauche ich, um einen importierten Shiba Inu zu registrieren?
Sie benötigen die Original-Export-Ahnentafel, den Mikrochip-Nachweis, den Tollwutimpfnachweis sowie die Zoll- bzw. TRACES-Dokumentation. Der SSIC trägt den Hund anschließend in sein Zuchtbuch ein und benachrichtigt Amicus.
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