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Hundesteuer in Europa: Was Shiba-Inu-Besitzer pro Land zahlen

· Updated 25. Juni 2026· 4 Min. Lesezeit

Mehrere europäische Länder erheben eine jährliche Hundesteuer, die in der Regel zwischen 20 € und über 150 € pro Hund liegt, und Shiba Inus fallen in den normalen Einzeltarif, da sie nicht als große, gefährliche oder Kampfhundrasse eingestuft werden. Deutschland, Belgien, die Niederlande, Österreich, die Schweiz, Frankreich (in einigen Gemeinden), Italien (regional), Spanien (einige Gemeinden) und Teile Skandinaviens erheben sie; das Vereinigte Königreich und der größte Teil Irlands nicht.

Hundesteuer in Europa: Was Shiba-Inu-Besitzer pro Land zahlen

Wie hoch ist die Hundesteuer für einen Shiba Inu in Europa?

Shiba-Inu-Besitzer in Europa können mit etwa 20–180 € pro Jahr an Hundesteuer rechnen, je nach Land, Gemeinde und ob sie einen einzelnen oder mehrere Hunde halten. Da Shibas nur 8–10 kg wiegen, fallen sie in fast jedem System in die niedrigste (oder Standard-) Steuerklasse – sie werden nie als große, gefährliche oder Kampfhundrasse eingestuft, daher gelten keine Zuschläge für „Listenhunde“. Nachfolgend eine länderweise Übersicht, was Sie für einen ausgewachsenen Shiba Inu tatsächlich zahlen.

Länder, die eine Hundesteuer erheben

Deutschland (Hundesteuer)

Deutschland hat die sichtbarste Hundesteuer in Europa, die von jeder Gemeinde (Gemeinde) festgelegt wird. Der bundesweite Rahmen ermöglicht lokale Sätze, und die meisten Städte veröffentlichen eine „Hundesteuersatzung“. Für einen Shiba Inu:

  • Erster Hund: 60–150 €/Jahr (Berlin 120 €, München 100 €, Hamburg 90 €, Köln 156 €, ländliche Städte ab 40 €)
  • Zweiter Hund: in der Regel das 1,5- bis 2-fache des Ersthundtarifs
  • Einige Städte (Berlin, Hamburg, München, Bonn) bieten eine 50 % Ermäßigung für registrierte Tierschutzhunde oder Hunde aus Tierheimen. Die Zahlung erfolgt quartalsweise oder jährlich, und eine unterlassene Anmeldung kann Nachzahlungen sowie Bußgelder von bis zu 1.000 € nach sich ziehen.

Niederlande (Hondenbelasting)

Die Niederlande erheben die Hundesteuer in den meisten Gemeinden pro Haushalt, nicht pro Hund. Pauschalsätze für 2024–2025:

  • Ein-Hund-Haushalt: 100–135 €/Jahr (Amsterdam 134,40 €, Rotterdam 127,20 €, Utrecht 118,56 €, Den Haag 131,40 €)
  • Zweiter und dritter Hund im selben Haushalt: progressive Erhöhungen bis zu ~300 €+ pro zusätzlichem Hund. Neue Besitzer müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb anmelden; ältere Welpen lösen ab dem 4. Monat eine anteilige Steuer aus.

Belgien (Taxe sur les chiens)

Belgien erhebt eine moderate nationale Hundesteuer, die regional verwaltet wird:

  • Flandern: 8,40 €/Jahr für den ersten Hund, höher für nachfolgende Hunde.
  • Wallonien & Brüssel: Die Sätze variieren je nach Gemeinde, in der Regel 10–30 € für den ersten Hund. Das Kennzeichnen und Registrieren bei der örtlichen Gemeinde ist Pflicht; in Flandern ist außerdem ein jährlicher elektronischer Chip erforderlich.

Österreich (Hundesteuer)

Österreichs Hundesteuer wird pro Gemeinde festgelegt. Typische Ersthundtarife:

  • Wien: 72 €/Jahr (reduziert auf 43,20 € für kastrierte/sterilisierte Hunde)
  • Graz: ~80 €
  • Salzburg: ~60 €
  • Kleinere Gemeinden: 40–100 € Einige Bundesländer (Burgenland, Kärnten) haben die Steuer ganz abgeschafft, aber wieder Anmeldegebühren von 20–50 € eingeführt.

Schweiz (Hundesteuer / Taxe canine)

Die meisten Schweizer Kantone und Gemeinden besteuern Hunde. Sätze für einen Shiba Inu:

  • Zürich: CHF 100 erster Hund, CHF 150 zweiter
  • Bern: ~CHF 80
  • Basel: ~CHF 110
  • Genf: CHF 50–80
  • Luzern, Waadt, Aargau: CHF 60–CHF 130 Mehrere Kantone (z. B. Appenzell Innerrhoden, Teile des Wallis) erheben keine Hundesteuer.

Frankreich (Taxe sur les chiens)

Die Hundesteuer in Frankreich ist optional – nur einige Gemeinden erheben sie. Wo sie gilt, liegt der übliche Gemeindesatz bei 30–80 €/Jahr für einen einzelnen Hund. Frankreich erhebt jedoch eine höhere „Gefährliche-Hunde“-Steuer (bis zu 200 €+) für Rassen der Kategorien 1 und 2, doch Shiba Inus stehen nicht auf dieser Liste.

Italien, Spanien, Portugal

  • Italien: Keine nationale Hundesteuer, aber viele Regionen (Lombardei, Piemont, Emilia-Romagna, Venetien) erheben eine regionale Tiergebühr von 25–100 €, oft in die Haushaltsabfallsteuer (TARI) integriert.
  • Spanien: Einige Gemeinden (z. B. Teile Kataloniens, Vororte von Madrid) erheben 10–50 €/Jahr pro Hund.
  • Portugal: Keine nationale Hundesteuer; nur kommunale Tierlizenzgebühren, in der Regel unter 20 €/Jahr.

Skandinavien

  • Schweden: Hat die nationale Hundesteuer 1996 abgeschafft; keine aktuelle Steuer.
  • Dänemark: Keine Hundesteuer; nur eine einmalige Mikrochip-Gebühr.
  • Norwegen: Keine nationale Steuer, aber in einigen Gemeinden eine obligatorische Lizenzgebühr von ~NOK 200.
  • Finnland: Keine Steuer; nur tierärztliche Registrierung.

Länder ohne Hundesteuer

Das Vereinigte Königreich, die Republik Irland, der größte Teil Skandinaviens, Portugal und Griechenland erheben keine wiederkehrende Hundesteuer. Besitzer zahlen weiterhin eine einmalige Mikrochip- und Registrierungsgebühr (z. B. UK 20–£30 lebenslang), und einige Londoner Bezirke erheben eine ermäßigte Lizenzgebühr.

Befreiungen und Ermäßigungen, auf die Sie achten sollten

In ganz Europa erhalten drei Kategorien häufig einen 50 %-Rabatt oder eine vollständige Befreiung von der Hundesteuer:

  1. Registrierte Tierschutz-/Tierheimhunde – Deutschland, Österreich, die Schweiz halbieren häufig den Satz.
  2. Kastrierte oder sterilisierte Hunde – Wien, einige Schweizer Kantone und Teile Belgiens bieten eine Ermäßigung von 20–50 %.
  3. Service-, Assistenz- oder Blindenhunde – fast immer mit Dokumentation befreit.

Praktische Tipps für Shiba-Besitzer

  • Sofort anmelden. Die meisten Gemeinden verlangen eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen bis 3 Monaten nach Erwerb des Hundes. Eine verspätete Anmeldung löst Nachzahlungen und Strafen aus.
  • Behalten Sie Nachweise über Kastration/Sterilisation und Chip-Nummer. Diese ermöglichen in nahezu allen Rechtsräumen den Rabatt.
  • Prüfen Sie die Website Ihrer Gemeindeverwaltung/Commune auf den genauen aktuellen Satz – diese Steuern werden jährlich überprüft und in Belgien und den Niederlanden inflationsindexiert.
  • Planen Sie 120–150 €/Jahr für einen einzelnen ausgewachsenen Shiba Inu in den höchstbesteuerten Städten (Amsterdam, Köln) ein, was im Vergleich zu einem „Listenhund“-Zuschlag für große Rassen, der in einigen deutschen Städten 600 € übersteigen kann, immer noch bescheiden ist.

Da Shibas klein, nicht gelistet und meist der einzige Hund im Haushalt sind, ist Ihre jährliche Steuerbelastung in Europa tatsächlich eine der niedrigsten unter den Rassehunden – ein kleiner Posten auf der Rechnung, einen der langlebigsten Begleithunde der Welt zu besitzen.

FAQ

Erhebt Deutschland eine Hundesteuer für einen Shiba Inu?

Ja. Die deutsche Hundesteuer wird pro Gemeinde festgelegt und beträgt 60–150 €/Jahr für einen einzelnen Shiba Inu. Shibas stehen in keiner „Listenhund“-Zuschlagstufe, daher zahlen Sie den normalen Satz für kleine Rassen.

Wird die niederländische Hundesteuer pro Hund oder pro Haushalt erhoben?

In den meisten niederländischen Gemeinden (Amsterdam, Rotterdam, Den Haag, Utrecht) wird sie pro Haushalt für den ersten Hund mit 100–135 € erhoben, mit progressiv höheren Sätzen für den zweiten und dritten Hund.

Welche europäischen Länder erheben keine Hundesteuer?

Das Vereinigte Königreich, die Republik Irland, Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Griechenland und Portugal erheben keine jährliche Hundesteuer, obwohl Mikrochip- und einmalige Registrierungsgebühren weiterhin anfallen.

Können Shiba-Inu-Besitzer eine Hundesteuerermäßigung erhalten?

Ja – in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Belgien können Shiba-Besitzer in der Regel eine Ermäßigung von 50 % beanspruchen, wenn der Hund ein registrierter Tierschutzhund, kastriert/sterilisiert oder ein Assistenzhund ist. Erforderliche Dokumente: Chip-Nummer, Sterilisationszertifikat und Tierheimunterlagen.

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