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Berechnen europäische Vermieter eine Kaution für einen Shiba Inu?

· Updated 25. Juni 2026· 5 Min. Lesezeit

Ja, die meisten europäischen Vermieter verlangen eine zusätzliche Haustierkaution oder eine Haustiermiete, wenn du eine Wohnung mit einem Shiba Inu mietest, üblicherweise zwischen 150 € und 1.000 €, plus eine monatliche Haustiermiete von 25–75 €. Der genaue Betrag hängt vom Land, der Stadt und dem Vermieter ab, aber Shibas werden in der Regel als mittelgroße Hunde eingestuft und fallen selten unter Rassebeschränkungen.

Berechnen europäische Vermieter eine Kaution für einen Shiba Inu?

Ja, du solltest damit rechnen, eine zusätzliche Haustierkaution — und oft eine monatliche Haustiermiete — zu zahlen, wenn du in Europa eine Wohnung mit einem Shiba Inu mietest. Obwohl die genauen Regeln je nach Land, Stadt und Vermieter variieren, stehen Shiba Inus in der Regel nicht auf Rassebeschränkungslisten, sodass die meisten Mieter eine Wohnung mit einer überschaubaren Gebührenstruktur finden können, anstatt mit einem vollständigen Vermietungsverbot konfrontiert zu werden.

Wie Haustierkautionen in Europa funktionieren

Anders als im US-System, wo eine einzige rückzahlbare Sicherheitskaution alles abdeckt, trennen viele europäische Vermieter die allgemeine Kaution (normalerweise 1–3 Monatsmieten zur Deckung von Schäden und unbezahlter Miete) von einer speziellen Haustierkaution. Der Haustieranteil ist häufig nicht rückzahlbar und liegt je nach Land, Immobilientyp und Größe des Hundes zwischen 150 € und 1.000 €.

  • Deutschland: Die meisten Vermieter verlangen 150–500 € extra für einen kleinen bis mittelgroßen Hund, wobei es in München, Berlin oder Hamburg höher ausfallen kann.
  • Niederlande: Haustierkautionen von 250–1.000 € sind üblich, plus monatliche „Haustiermiete" von 25–75 €.
  • Frankreich: Weniger standardisiert; Vermieter erheben in der Regel 50–100 €/Monat zusätzlich zur Miete, anstatt einer Pauschalkaution.
  • UK: Die meisten Vermieter folgen der bekannten Regel „ein Haustier, eine Woche zusätzliche Miete", wobei die Haustierkaution gemäß dem Tenant Fees Act 2019 auf maximal 5 Wochen begrenzt ist.
  • Spanien & Italien: Generell haustierfreundlich, mit Kautionen von 150–300 €, falls überhaupt erhoben.

Da ein Shiba Inu nur etwa 8–10 kg wiegt und im Vergleich zu vielen Rassen sauber und ruhig ist, stufen Vermieter sie oft in die niedrigere Gebührenstufe ein.

Warum Vermieter für Shiba Inus mehr verlangen

Auch wenn Shibas kompakt sind, berücksichtigen Vermieter dennoch reale Risiken:

  • Ausbruchsrisiko: Shibas sind berüchtigte Ausbruchskünstler. Zaunspringen und das Hinausschießen aus Türen sind gut dokumentierte Verhaltensweisen, die Vermieter mit Gärten oder Balkonen beunruhigen.
  • Haaren: Shibas „blasen" zweimal im Jahr stark ihr Fell, und ganzjährig verlieren sie eine bemerkenswerte Menge, was Böden, Teppiche und Polster beeinträchtigen kann.
  • Hautschuppen und Allergien: Shibas sind nicht hypoallergen, sodass Mieter in Gebäuden mit gemeinsamer Lüftung Bedenken von Nachbarn hervorrufen können.
  • Beutetrieb: Ihr starker Beutetrieb kann dazu führen, dass sie kleinere Haustiere in benachbarten Einheiten jagen.
  • Größe und Lautstärke: Der „Shiba-Schrei" ist real — bei 8–10 kg sind sie nicht groß, aber sie sind stimmgewaltig, wenn sie gestresst sind.

Diese Faktoren rechtfertigen die Gebühr aus Sicht eines Vermieters, sind aber mit entsprechendem Training und Pflege gut in den Griff zu bekommen.

Länder und Städte, die Shiba-freundlich sind

Einige europäische Mietmärkte sind für Shiba-Besitzer deutlich einfacher:

  • Amsterdam, Utrecht, Berlin, München, Paris, Barcelona, Madrid, Lissabon, Wien, Kopenhagen, Stockholm — alle verfügen über einen großen Bestand an haustierfreundlichen Mietwohnungen.
  • London ist gemischt; viele Gebäude akzeptieren Haustiere, erfordern jedoch eine formelle schriftliche Zustimmung des Vermieters.
  • Schweiz (Zürich, Genf, Bern) — Haustierkautionen von CHF 200–1.000 sind Standard, aber Shibas werden schneller akzeptiert als große Rassen.

Vermeide Städte mit strenger rassespezifischer Gesetzgebung (BSL), die manchmal japanische oder spitzartige Hunde betrifft; obwohl Shibas selten direkt verboten sind, können lokale Vorschriften die Genehmigung in Teilen Italiens oder bestimmten deutschen Bundesländern erschweren.

Wie man die Haustierkaution reduzieren oder vermeiden kann

Es gibt praktische Möglichkeiten, deine Anfangskosten zu senken:

  1. Biete eine höhere allgemeine Kaution an — einige Vermieter verzichten auf den Haustieraufschlag, wenn du eine zusätzliche Monatsmiete zur rückzahlbaren Kaution hinzufügst.
  2. Lege einen Haustier-Lebenslauf vor — inklusive Impfnachweise, Trainingszertifikate, Kastrationsstatus und Referenzen von früheren Vermietern.
  3. Lege einen Nachweis über eine Haustierversicherung vor — EU-Police, die Haftpflicht und Schäden abdecken, können Vermieter beruhigen.
  4. Unterzeichne eine professionelle Reinigungsklausel — vereinbare eine professionelle Teppich- und Polsterreinigung beim Auszug.
  5. Nutze haustierfreundliche Mietplattformen — Seiten wie Nestoria, Immobilienscout24 (DE), Funda (NL) und Idealista (ES) filtern oft haustierfreundliche Inserate.
  6. Verhandle basierend auf der Größe — betone, dass Shibas kleiner sind als die meisten Hunde (8–10 kg), ruhig und sauber.

Beispielbudget fürs Mieten mit einem Shiba in Europa

Für eine Wohnung mit 1.200 €/Monat in einer mittelgroßen europäischen Stadt sollte ein Shiba-Besitzer Folgendes einplanen:

  • Haustierkaution: 250–500 € (rückzahlbar oder nicht rückzahlbar, je nach Land)
  • Monatliche Haustiermiete: 25–75 € in den Niederlanden, Deutschland, UK
  • Haustierversicherung: 15–40 €/Monat für Haftpflicht + Gesundheit
  • Jährliche Herz-, Floh- und Zeckenprophylaxe: 80–150 €
  • Professionelle Reinigung beim Auszug: 150–300 €

Gesamte Mehrkosten im ersten Jahr: ungefähr 700–1.500 € gegenüber einem Mieter ohne Haustier.

Tipps vor Unterzeichnung des Mietvertrags

  • Hole die schriftliche Genehmigung für das Haustier im Nachtrag zum Mietvertrag ein, nicht nur eine mündliche Zustimmung.
  • Fotografiere die Wohnung beim Einzug, um deine Kaution zu schützen.
  • Kläre die lokalen Meldevorschriften — viele EU-Städte (Berlin, Zürich, Amsterdam) verlangen eine obligatorische Hundeanmeldung.
  • Prüfe die Regeln der Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft, die die Erlaubnis des Vermieters überstimmen können.

Mit guter Vorbereitung ist das Mieten in Europa mit einem Shiba Inu sehr machbar — die Gebühren sind vorhersehbar, Rassebeschränkungen sind selten, und ein sauberer, gut erzogener Shiba ist einer der einfacheren Hunde, die man in eine Mietwohnung bringen kann.

FAQ

Q: Stehen Shiba Inus auf europäischen Rassebeschränkungslisten? A: Nein, Shibas werden in Europa nicht häufig unter rassespezifische Gesetzgebung eingestuft. Beschränkungen zielen häufiger auf größere Schutzhunderassen wie Rottweiler, American Pit Bull Terrier und Dogo Argentinos ab, obwohl einige deutsche und italienische Bundesländer Kategorielisten haben, die in seltenen Fällen spitzartige Rassen betreffen könnten.

Q: Wie hoch ist eine typische Haustierkaution für einen Shiba Inu in Deutschland? A: In Deutschland verlangen die meisten Vermieter 150–500 € extra für einen Shiba-großen Hund. München und Frankfurt liegen tendenziell höher; kleinere ostdeutsche Städte verlangen oft weniger oder gar nichts.

Q: Ist Haustiermiete in der Europäischen Union legal? A: Ja, Haustiermiete ist in den meisten EU-Ländern legal, wobei sie im UK gemäß dem Tenant Fees Act 2019 gedeckelt ist. In Deutschland und den Niederlanden ist sie marktüblich; in Frankreich ist sie weniger verbreitet, da Vermieter eine Pauschalkaution bevorzugen.

Q: Kann mich ein Vermieter wegen meines Shiba Inu als Mieter ablehnen? A: In den meisten EU-Ländern können Vermieter Haustiere rechtlich ablehnen oder einen Aufschlag verlangen, aber sie dürfen nicht aufgrund von Behinderten-Begleithunden diskriminieren. Bei Haustieren ist eine Ablehnung in der Regel erlaubt, sofern das lokale Recht nichts anderes vorsieht (wie in einigen französischen und niederländischen Rechtsräumen, in denen eine schriftliche Begründung erforderlich ist, um ein Haustier zu verweigern).

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