Einen Shiba Inu nach dem Brexit von Großbritannien in die EU bringen: Benötigte Dokumente
Sie benötigen einen von der EU ausgestellten Heimtierausweis oder ein AHC (Animal Health Certificate), das von einem Official Veterinarian in Großbritannien ausgestellt wird, einen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung, die verabreicht wurde, nachdem der Hund 12 Wochen alt war und mindestens 21 Tage vor der Reise liegt, sowie einen funktionsfähigen Mikrochip, der ISO 11784/11785 entspricht. Der Hund muss die EU über einen zugelassenen Reisepunkt für Reisende (Travellers' Point of Entry) betreten.

Nach dem Brexit wird Großbritannien für die EU-Heimtierreisen als Drittland behandelt, sodass der alte, in Großbritannien ausgestellte EU-Heimtierausweis für die Wiedereinreise nicht mehr gültig ist. Um Ihren Shiba Inu aus Großbritannien in die EU zu bringen, müssen Sie die EU-Vorschriften für die nicht-kommerzielle Bewegung von Hunden, Katzen und Frettchen einhalten, die für den Shiba Inu problemlos gelten.
Die wichtigsten Dokumente, die Sie benötigen
1. Animal Health Certificate (AHC) für die Ausreise. Dies ist das Dokument, das den britischen Heimtierausweis für die Einreise in die EU ersetzt hat. Es muss von einem Official Veterinarian (einem OV) in Großbritannien ausgestellt werden und ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Tage lang für die Einreise in die EU sowie für insgesamt 4 Monate für die Weiterreise innerhalb der EU gültig. Für jede Reise in die EU ist ein neues AHC erforderlich.
2. Nachweis der Mikrochip-Kennzeichnung. Ihr Shiba Inu muss vor der Tollwutimpfung mit einem ISO 11784/11785-konformen 15-stelligen Chip gekennzeichnet werden. Tierärzte weigern sich, das AHC auszustellen, wenn der Chip erst nach der Impfung eingesetzt wurde oder am Tag der Untersuchung nicht gescannt werden kann.
3. Gültiger Tollwutimpfungsnachweis. Der Hund muss zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 12 Wochen alt sein, und Sie müssen nach der Erstimpfung mindestens 21 Tage bis zur Reise warten. Auffrischungsimpfungen, die vor Ablauf der vorherigen Impfung verabreicht werden, erfordern keine erneute 21-tägige Wartezeit. Tragen Sie den Impfstoffhersteller, die Chargennummer, das Verabreichungsdatum und die Gültigkeit in das AHC ein.
4. EU-Heimtierausweis (optional, aber nützlich). Falls Sie einen längerfristigen Aufenthalt planen, kann Ihnen nach der Einreise in die EU ein in der EU registrierter Tierarzt einen EU-Heimtierausweis ausstellen. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie für Reisen innerhalb der EU nur noch den Tollwut-Auffrischungsnachweis. Für jede spätere erneute Einreise in die EU aus Großbritannien benötigen Sie jedoch weiterhin ein neues AHC.
5. Bandwurmbehandlung (für einige Arten, nicht für Hunde). Die Bandwurm-(Echinococcus)-Behandlung ist nur für Hunde erforderlich, die nach Großbritannien, Irland, Finnland, Norwegen und Malta einreisen. Für die Einreise in die meisten EU-Länder mit einem Hund ist sie nicht erforderlich, prüfen Sie jedoch die spezifischen Vorschriften Ihres Ziellandes.
Schritt-für-Schritt-Prozess vor der Reise
- Vereinbaren Sie einen OV-Termin mindestens 1–2 Wochen vor der Abreise, idealerweise 3–4 Wochen, um Zeit für eventuelle Wiederholungen oder Korrekturen zu haben.
- Bringen Sie zum Termin den bestehenden Tollwutimpfpass Ihres Shibas, die Mikrochip-Unterlagen sowie einen eventuell vorhandenen alten EU-Heimtierausweis mit.
- Lassen Sie den Tierarzt den Mikrochip scannen und prüfen, ob er genau mit dem Tollwutnachweis übereinstimmt.
- Erhalten Sie das AHC und den unterzeichneten Tollwutimpfpass, beide gestempelt und datiert.
- Reisen Sie über einen zugelassenen Travellers' Point of Entry (TPE) in die EU ein. Größere Fährhäfen, der Eurotunnel und die meisten Flughäfen sind als solche ausgewiesen. Jeder reisende Hund muss bei der Ankunft bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
- Das AHC und die Dokumente müssen mit dem Hund reisen, nicht separat beim Besitzer.
Häufige Fallstricke, die Sie vermeiden sollten
- Chippen nach der Impfung — Tierärzte werden das AHC nicht unterschreiben. Chips müssen zuerst implantiert werden.
- Falsche Berechnung des 21. Tages — die 21 Tage werden ab dem Datum der Impfung gezählt, nicht ab dem Folgetag, und nur nach der ersten Erstimpfung.
- Beauftragung eines nicht-offiziellen Tierarztes — nur OVs, die bei Defra/APHA registriert sind, dürfen ein AHC ausstellen. Eine reguläre Tierarztpraxis kann dies tun, sofern mindestens ein Tierarzt den OV-Status besitzt; klären Sie dies bei der Terminbuchung.
- Rückkehr über Großbritannien ohne EU-Heimtierausweis — die Wiedereinreiseregeln sind anders. Ein in GB ausgestelltes AHC ist nicht gültig, um mit einem Hund wieder nach Großbritannien einzureisen; Sie benötigen einen von der EU ausgestellten Heimtierausweis, andernfalls wird der Hund unter Quarantäne gestellt oder die Einreise verweigert.
- Abgelaufene Auffrischungsimpfungen — wenn die Tollwutimpfung abgelaufen ist, beginnt die 21-Tage-Frist mit der neuen Erstimpfung von vorn.
Praktische Tipps für Shiba-Inu-Besitzer
Shibas sind im Allgemeinen ruhige Reisende, aber der AHC-Termin ist ein idealer Zeitpunkt, um den Tierarzt die Knie des Shibas untersuchen zu lassen (Patellaluxation kommt bei dieser Rasse häufig vor) sowie eine kurze Herz- und Zahnuntersuchung durchführen zu lassen, da Fluggesellschaften und Fährbetreiber für einige Strecken möglicherweise auch ein Export-Gesundheitszeugnis verlangen. Drucken Sie zwei Papierkopien aller Dokumente und bewahren Sie eine gescannte Version auf Ihrem Handy auf. Da Shibas als Ausbruchskünstler bekannt sind, überprüfen Sie Transportboxen und Ausweisschilder für den Grenzübertritt doppelt, und stellen Sie sicher, dass das Mikrochip-Register Ihre aktuellen EU-Kontaktdaten enthält, falls Sie umziehen.
Wenn Sie dauerhaft in die EU ziehen, melden Sie Ihren Shiba innerhalb der Frist des jeweiligen Landes (oft 7–30 Tage) bei der örtlichen Behörde an und stellen Sie beim ersten Tierarztbesuch auf einen EU-Heimtierausweis um. Der Übergang ist unkompliziert, aber sobald das AHC abgelaufen ist, wird für die Weiterreise innerhalb der EU nur noch der EU-Heimtierausweis anerkannt.
FAQ
Wie lange ist das Animal Health Certificate für die Einreise in die EU mit einem Hund gültig?
10 Tage ab dem Ausstellungsdatum für die Einreise in die EU, mit einer maximalen Gesamtgültigkeit von 4 Monaten für die Bewegung innerhalb der EU nach der ersten Einreise.
Kann ich meinen alten britischen Heimtierausweis verwenden, um mit meinem Shiba Inu in die EU einzureisen?
Nein. In Großbritannien ausgestellte Heimtierausweise werden für die Einreise in die EU aus Großbritannien nicht mehr akzeptiert. Sie benötigen für jede Reise ein neues, von einem Official Veterinarian ausgestelltes Animal Health Certificate.
Benötigen Shiba Inus eine Bandwurmbehandlung, um aus Großbritannien in die EU einzureisen?
Nicht für die meisten EU-Länder. Die Bandwurmbehandlung (gegen Echinococcus) ist nur für Hunde erforderlich, die nach Großbritannien, Irland, Finnland, Norwegen und Malta einreisen.
Wie viel kostet ein Animal Health Certificate in Großbritannien?
Die Preise variieren je nach Praxis, liegen aber typischerweise zwischen £100 und £200, einschließlich des OV-Termins, des Zertifikats und der Tollwutkontrolle. Dies kommt zu den Kosten einer gültigen Tollwutimpfung hinzu.
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